Hat ein Tierhalter Anspruch auf R?ntgenbilder seiner Tiere?

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Gefragt 6, Jan 2004 in Allgemeines Tierforum von Brigitte (131,540 Punkte)
Hallo,

ich habe eine meiner Wellensittichhennen vor ca. 1 Jahr röntgen lassen. Es wurde eine Luxation (in etwa Verstauchung) im Schultergelenk diagnostiziert.

Ich würde dieses Röntgenbild gerne hier im HTC-Forum zeigen.

(Zudem möchte ich demnächst noch 2 weitere Vögel röntgen lassen, welche Anzeichen von Leberschäden zeigen.)

Frage:

Habe ich als Tierhalterin Anspruch auf Herausgabe der Röntgenaufnahmen meiner Tiere oder zumindest Anspruch auf eine Kopie davon? (Ich habe die Aufnahmen ja schließlich selber bezahlt.)

Wenn ich die Aufnahmen hier im Forum veröffentliche, würde ich natürlich die Klinik darüber informieren und dieser auch schriftlich erklären, dass ich keinerlei kommerziellen Nutzen davon habe, und den Namen der Klinik, welche die Aufnahmen gemacht hat, im Copyright-Vermerk erwähnen.

Ist das juristisch möglich? Oder kann eine Klinik, die Röntgenaufnahmen von meinen Tieren gemacht hat, meine Bitte ablehnen?

Viele Grüße
Brigitte :) :)

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11 Antworten

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Beantwortet 6, Jan 2004 von Gabi (105,260 Punkte)
Hallo Brigitte!

Wie die Rechtslage bei den Veröffentlichungen ist, weiß ich leider nicht.
Aber Du kannst meines Wissens bei jedem Arzt, der Röntgenbilder von Dir gemacht hat, diese auch verlangen.

Meine Schwiegereltern haben nämlich schon eine ganze Akte und zwar aus dem Grund: wenn zusätzlich noch ein anderer Arzt oder Heilpraktiker aufgesucht wird (ohne Überweiung), entfällt ja hier das nochmalige schädliche Röntgen.
Ich glaube nicht, daß das bei einem Tier anders ist. Die Bilder hast Du ja schließlich schon bezahlt und sind so meiner Meinung nach auch dein Eigentum.
Moderne Kliniken haben die Bilder schon auf dem PC und können so Dir ohne Probleme eine Kopie ausdrucken. Meine Orthopädin hat so ein Gerät und ich war wirklich erstaunt, alles 3-dimensional!

Zwecks der Veröffentlichung würde ich das auf jeden Fall schriftlich abklären lassen.
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Beantwortet 6, Jan 2004 von Brigitte (131,540 Punkte)
Hallo Gabi,

aber dennoch:

Vergleich' mal: Du gehst Du einem Fotografen und lässt Dir Passbilder machen. Der Fotograf rückt die Negative nicht heraus! (Du hast die Bilder aber bezahlt, aber nicht die Negative.)

Klar, ich habe die Röntgenaufnahmen der Tiere bezahlt. Ich denke, es müsste auch möglich sein, zumindest eine Kopie davon zu bekommen.

Die Frage ist aber: Ist die Klinik dazu verpflichtet, mir die Genehmigung für eine Veröffentlichung der Aufnahmen hier im Forum zu erteilen? (Ich selber habe ja keinen persönlichen Nutzen davon. Ich möchte aber, dass andere Tierhalter, hier Vogelhalter, davon profitieren können, indem sie mögliche Verletzungen vielleicht besser an ihren Tieren erkennen können.)

Und von Letzterem profitieren dann ja auch die Tierärzte. Wir versuchen ja ständig, Tierhalter davon zu überzeugen TAs aufzusuchen.

Und ich finde es ganz gut, wenn der Tierhalter ein gewisses Vorwissen hat und weiß, welche Fragen er dem Tierarzt stellen muss.

Viele Grüße
Brigitte :) :)
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Beantwortet 6, Jan 2004 von Anke! (16,060 Punkte)
Hi!
Man kann von Röntgenaufnahmen keine Kopie machen wie bei Fotos einen Abzug.
Aber wie Du schon meintest, Du hast die Aufnahem bezahlt, also gehört sie Dir!!!
Laß Dich mit dem Arzt auf keine Debatten ein! Du hast sie gezahlt und er will sie vermutlich nur behalten um sie für die weitere Behandlung Deiner Tiere nutzen zu können. Da das aber ja schon eine Weile her ist und Du selbst wenn es gestern wäre ja eine freie Arztwahl hast, kannst Du das Bild verlangen!
Bezahlt ist es ja :D
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Beantwortet 6, Jan 2004 von Brigitte (131,540 Punkte)
Hallo Anke,

ja, das verstehe ich schon!

Aber: Der Fotograf, der aber meine Passbilder macht, rückt die Negative ja auch nicht heraus, auch wenn ich die Bilder bezahlt habe.

Frage: Hat denn die Klinik, die die Bilder gemacht hat, nicht DENNOCH so etwas wie "Autorenrechte"? :?

Ich habe die Röntgenaufnahmen zwar bezahlt, habe sie aber nicht selber gemacht.

Und deshalb würde ich vermuten :? , dass evtl. der "Macher" solcher Aufnahmen Rechte daran anmelden kann.

Viele Grüße
Brigitte :) :)
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Beantwortet 7, Jan 2004 von Manu (65,400 Punkte)
Also ich glaube sowas wie Besitz-Rechte gibt es bei sowas nicht. Ich meine, wenn man selbst zum Arzt geht und geröngt wird, dann werden die Bilder ja auch weitergegeben. Ich habe auch schonmal überlegt, weil Akasha schonmal geröngt wurde, ob ich meinen alten TA nicht fragen soll, ob ich das bild haben kann. So quasi als Beispiel, ich meine, so oft sieht man ein Röntgenbild von einem Welli ja auch nicht als Halter.

Ruf doch einfach mal an und frag die ganz nett. Kannst ja sagen, daß du dir nicht sicher bist, aber dir auch nichts einfällt, was dagegen spricht. Bezahlt hast du sie und noch dazu kannst du sie ja nicht bei der Konkurrenz weiterverwenden, denn die müssen wenn, dann eh neue Bilder machen.

Das ist ja bei Passbildern anders. Die könntest du durch Negative bei der Konkurrenz billiger nachmachen lassen, ich denke das ist bei den Bildern vom Photografen der Grund.
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Beantwortet 7, Jan 2004 von Brigitte (131,540 Punkte)
Ja, aber will ja hier Forum Röntgenbilder auch veröffentlichen.

Ich denke, ich frage mal die Klinik. Und falls die Klinik das ablehnen sollte (- dafür gibt es ja eigentlich keinen Grund -), dann muss ich mir etwas einfallen lassen, damit das trotzdem geht.

Viele Grüße
Brigitte :) :)
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Beantwortet 4, Mär 2004 von acura (1,680 Punkte)
also eigentlich hast du keinen Anspruch auf die Bilder, denn der TA hat eine Aufbewahrungspflicht. Du könntest sie nur bekommen, wenn du den TA wechseln willst und das ist dann unterschiedlich ob er die das Original oder eine Kopie gibt. In Einzelfällen kannst du auch so eine Kopie bekommen, oder bei offiziellen HD-Aufnahmen..
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Beantwortet 4, Mär 2004 von Meike (43,440 Punkte)
Hallo Brigitte!

Die Bilder sind Eigentum Deines TAs. Allerdings muß er Dir, für eine zweite Meinung oder eine weiterführende Behandlung bei einem anderen TA die Bilder ausleihen. Du müßtest sie aber eigentlich hinterher wieder zurückbringen.

Das liegt daran, daß zum einen natürlich diese Bilder dem Arzt gehören, zum anderen hat der Arzt eine Dokumentationspflicht, für die natürlich eventuell gemachte Aufnahmen erforderlich sind. Letzteres Argument ist wohl bei Tieren in der Regel nebensächlich, weil eventuelle Schadensersatzansprüche im Fall von Kunstfehlern für den Arzt wesentlich glimpflicher ablaufen...

LG
Meike
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Beantwortet 5, Mär 2004 von Brigitte (131,540 Punkte)
Hallo,

ja, wenn ich mir die Aufnahmen ausleihen darf, um sie einem anderen Arzt zu zeigen, dann ist es ja theoretisch technisch machbar, dass ich die Bilder einscanne, bevor ich sie dem Besitzer zurückbringe.

Aber wahrscheinlich dürfte ich die eingescannten Bilder dennoch nicht ohne Urhebervermerk und ohne Genehmigung des Besitzers in einem Forum zeigen. Und dann fragt sich: Ist denn der Besitzer (die TA-Klinik) verpflichtet, mir zu genehmigen, die Bilder zu reinen Anschauungszwecken im Internet zu zeigen? (Es geht ja hier nicht um einen kommerziellen Nutzen, an welchem die Klinik teilhaben würde, wenn ich die Bilder z. B. einem Verlag verkaufen wollte.)

Viele Grüße
Brigitte :) :)
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Beantwortet 5, Mär 2004 von Katie (23,980 Punkte)
Hallo Ihr,
das ist ne interessante Frage. Ich habe mal Röntgenbilder "geliehen" weil sie mit ins Krankenhaus sollten und ich habe sie nicht zurückgegeben.
Was kann der Arzt da machen???
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Beantwortet 5, Mär 2004 von Manu (65,400 Punkte)
Ich denke machen wird der Arzt da gar nichts, denn dann vergrault er sich nur seine Patienten und schlechte Presse verbreitet sich 1000mal so schnell wie gute, das weiß auch jeder Arzt.

Ich würde einfach den TS anrufen, Brigitte, und ihn fragen. Ganz einfach. Wenn er nein sagt, dann würde ich ihn nach den Gründen fragen oder ob er bei der nächsten notwendigen Untersuchung nicht 2 Bilder machen kann und du ihm eins "abkaufst". Mit vollen Nutzungsrechten versteht sich.
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