Flugunf?higer Papagei

Hallo 😉

Was denkt ihr braucht ein Papagei für einen Platz der nicht fliegen kann?

Wie sollte man eurer Meinung nach so ein Tier halten und wie viel Platz würdet ihr ihm geben?

16 Antworten auf „Flugunf?higer Papagei“

  1. Hallo Papageienliebhaber,

    ich würde einem flugunfähigen Papagei genauso viel Platz geben wie einem flugfähigen, also soviel wie möglich, damit der Vogel dann wenigstens viel klettern kann und viele Klettergerüste für ihn bauen.

    Durch irgendeine Form von Bewegung, und sei es „nur“ Klettern, muss ja der Kreislauf des Vogels angeregt werden, oder?

    Ich würde sonst befürchten, dass der Vogel übergewichtig wird und seine Lebenserwartung dadurch gemindert wird, wenn er sich zu wenig bewegt.

    Viele Grüße

    Brigitte 🙂 🙂

  2. Hallo Brigitte

    Was hälst du denn angemassen mit viel Platz? Ich denke keiner in der Wohnung wird sich ein großes Klettergerüst bauen und damit sein Wohnzimmer zu verschandeln.

    Das ist richtig das durch Bewegung der Kreislauf angeregt wird.

  3. Hallo,

    doch! Am besten wäre, meine ich, ein ganzes Zimmer, also wenigstens 20 qm oder besser noch mehr.

    (Ich selber habe zwar nur kleinere Vögel; aber die haben von dem 40 qm-Zimmer 20 qm für sich zur Verfügung, also Voliere plus Spielplatz plus 2 m hohen Kletterbaum etc. = ca. 20 qm plus die anderen Quadratmeter des Raumes, die ich nutze, wo die Vögel aber auch noch fliegen und klettern können.)

    Ich weiß, soviel Platz hat nicht jeder.

    Aber auf z. B. 5 qm oder noch weniger kann sich m. E. ein größerer Vogel nicht wirklich wohl fühlen.

    Viele Grüße

    Brigitte 🙂 🙂

  4. Hallo Papageienliebhaber,

    keine Ahnung! Aber ich habe die schlimme Vermutung, dass die gesetzlichen Bestimmungen viel zu wenig Platz für solche Tiere vorsehen.

    Ich vermute mal, dass der Platz so gering bemessen ist, dass die Vögel vielleicht gerade mal 3 Flügelschläge im Käfig machen können, ohne aber wirklich ein paar Meter weit fliegen zu können.

    Sind eigentlich inzwischen diese scheußlichen kleinen Rundkäfige endlich verboten, in denen viele Papageien immer noch einzeln gehalten werden? 😕

    (Im Handel oder auch bei Ebay sieht man diese kleinen artwidrigen Rundkäfige immer noch. Ich glaube, in solchen Käfigen kann ein großer Papagei nicht mal die Flügel vollständig ausbreiten, geschweige denn überhaupt mit den Flügeln schlagen.)

    Aber manche Leute haben ja auch gar kein Interesse daran, dass ihre Papageien auch fliegen. Vielen ist ja leider immer noch das Wichtigste, dass der Papagei sprechen lernt.

    Viele Grüße

    Brigitte 🙂 🙂

  5. Hallo Brigitte

    Es geht nicht um 3 Flügelschläge sondern um ein Ter was nicht fliegen kann. Diese Tiere können nicht fliegen.

    Verboten sind sie nicht richtig. Aber so wie mein Wissendstand ist gibt es solche Käfige nicht mehr zu kaufen. Es sind also nur noch die im Umlauf die es gibt.

    Bei Ebay ist schon richtig das da noch welche angeboten werden. Habe es selbst schon des öfteren gesehen. Aber im Handel? Ich wüsste so keinen der noch runde neue Käfige verkauft.

    Es ist egal ob Papagei oder auch Sittich. Man sollte nie einen Vogel in einem Runden Käfig halten. Denn die Tiere brauchen eine Ecke in die sie rein können. Denn da glauben sie sind sie geschützt.

    Mit dem sprechen könntest du recht haben. Ich glaube es aber nicht das es den meisten allein um das sprechen geht. Von meinen Nachzuchten habe ich einige auch nach Jahren wieder mal besucht. Da kann ich sagen das die es manchmal sogar besser haben als so einige Kinder.

  6. Hallo Papageienliebhaber!

    Vom Gesetz her sind folgende Größen der Volieren für große Papageien vorgeschrieben:

    bis 40 cm Gesamtlänge

    2 x 1 x1,5 m (L x B x H)

    über 40 bis 60 cm Gesamtlänge

    3 x 1 x 2 m (L x B x H)

    über 60 cm Gesamtlänge

    4 x 2 x 2 m (L x B x H)

    Soviel zur Theorie.

    Zu dem von Dir angesprochenen flugunfähigen Papagei kann ich Brigitte nur zustimmen: Soviel Platz wie möglich. Auch ich würde ohne Bedenken mein Wohnzimmer mit Klettergerüsten „verschandeln“. Obwohl ich keine großen Papageien habe – meine größten Vögel sind Pennantsittiche – würde ich sie nicht anders halten, als meine Bande: ganztägigen Freiflug im Wohnzimmer (20 m²) zuzüglich Flugmöglichkeit ins Arbeitszimmer, wodurch eine Einzelflugstrecke von über 8 m möglich wird.

    Meine Volieren entsprechen auch nicht unbedingt dem „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien“, aber durch den ganztägigen Freiflug, der reichlich genutzt wird, und der Tatsache, daß sie nur zum Schlafen im Käfig sind, wird das schon o.k. sein, denke ich. Denn diese Mindestgrößen beziehen sich ja sehr wahrscheinlich auf reine Käfighaltung, die bei uns definitiv nie wieder stattfinden wird.

  7. Hallo Andrea & alle,

    oh Gott! Wer hat solche Bestimmungen gemacht?! 😕

    Leute, die so wenig Platz haben, sollten besser keine Vögel halten.

    Viele Grüße

    Brigitte 🙂 🙂

  8. Hallo Brigitte!

    Das sind die Mindestanforderungen und wenn die für alle Vögel in deutschen Haushalten Realität wären, wäre das schon klasse.

    Leider wohnen gerade Papageien immer noch in den kleinen Rundkäfigen, in denen sie gerade mal die Flügel ausstrecken können, aber natürlich nicht fliegen. Und halt auch kein Freiflug. Deshalb wäre für einen Graupapa so ein 3x1x2 m großer Käfig doch schon ein Paradies.

    Leider hält eine Tante meines Freundes ihren zugeflogenen Graupapa in einem knapp 1 m Durchmesser-Rundkäfig, der auch nur höchstens 1,5 m hoch ist. So genau weiß ich das nicht, weil ich nach einem äußerst erfolglosen Gespräch mit ihr über die Haltungsbedingungen nicht mehr dort gewesen bin. Einfach nur traurig, für diesen Vogel wären die Mindestanforderungen schon riesig.

  9. Hallo Pinguin

    Das was du das schreibst mit den Größen der Käfige ist falsch. Ich weiß garnicht wo du das her hast. Für Papageien ab größe eines Graupapageien ist eine Käfigbreite von 2 Meter vorgesschrieben. Dann sind es keine Gesetzte sondern Empfehlungen. Jedes Bundesland kann sie abändern.

    Das zu deiner Theorie

  10. Hallo Papageienliebhaber!

    Leider muß ich Dir widersprechen, meine Informationen sind definitiv nicht falsch.

    Die zitierten Käfiggrößen habe ich aus dem „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien“. Diese Mindestmaßen sind vorgeschrieben, zwar nicht per Gesetz, aber es ist eine Richtlinie.

    Jetzt wußte ich aus dem Kopf nicht die genaue Größe eines Graupapas, habe das mittlerweile nachgeschaut. Mit einer Körperlänge von ca. 33 cm fallen sie unter die erste Volierengöße, die eine Breite (oder Länge im Gutachten) von 2 m, eine Tiefe (oder Breite im Gutachten) von 1 m und eine Höhe von 1,5 m vorschreibt.

    Das deckt sich ja auch mit Deiner Aussage, daß ab Graupapa-Größe eine Käfigbreite von 2 m vorgeschrieben ist.

    Jetzt zitiere ich mal aus dem Unterpunkt „Allgemeine Haltungsansprüche“:

    „Papageien dürfen nicht angekettet oder auf einem Bügel gehalten werden. Flugunfähige Papageien sind auf einer Fläche zu halten, die den Maßen des Käfigs oder der Voliere entspricht und vielfältige Klettermöglichkeiten enthält. Sie müssen jederzeit ihren Schutzraum aufsuchen können.

    Die angegebenen Maße für Käfige oder Volieren gelten für die paarweise Unterbringung und dürfen auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Die Grundflächen sind je weiteres gehaltenes Paar um 50% zu erweitern. Käfige sind in mindestens 80 cm Höhe aufzustellen.“

    Also, wenn Du selber mal schauen möchtest, beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft unter http://www.verbraucherministerium.de unter dem Punkt „Tierschutz“ wirst Du fündig.

    Das mit der Theorie bezog sich darauf, daß die meisten Halter diese Käfiggrößen normalerweise eher nicht bieten – siehe mein Beispiel mit dem Graupapa in dem Rundkäfig.[/url]

  11. Hallo Pinguin

    Was habe ich denn geschrieben?

    Ich hatte geschrieben das es Richtlinien sind und jedes Bundesland sie abändern kann und dies auch macht.

    Von wann und wo her hast du das Gutachten denn?

    Die Käfiggröße des Gutachtens das ich hier habe schreibt eine Käfiggröße für Graue von 4 Meter länge, 2 Meter breite und 2 Meter höhe vor.

    Das deckt sich keinesfalls mit deiner Aussage die Falsch ist.

    Versuch du mal eine Voliere zu bauen mit den Maßen die du hast und beantrage dann eine Haltegenemigung. Viel Spaß

    Theorie hin oder her. Wenn du sschon was behauptest sollte es wenigstens richtig sein. Denn mit deinen Maßen würde kein Züchter hier in Niedersachsen eine Haltegenehmigung bekommen. Diese ist vorgeschrieben und wird auch überprüft. Solltest also nicht einfach alles behaupten was du nicht halten kannst.

    Zu deinem Zitat Allgemeine Haltungsansprüche kann ich sagen das es auch so in meinen Unterlagen steht. Das hat aber nichts mit der Größe zu tun.

  12. Hallo Papageienliebhaber!

    Ja, Du hast geschrieben, daß es Richtlinien sind. Ich habe geschrieben, daß die Maße Mindestanforderungen sind, die in einem Gutachten des Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft festgelegt sind. Dieses Gutachten ist vom 10.01.1995 und Du kannst es unter dem Link, den ich Dir angegeben habe, nachlesen.

    Ob es davon abgesehen in den einzelnen Bundesländern abweichende Vorschriften gibt, weiß ich nicht, halte es aber für sehr wahrscheinlich, da ja schon die Psittakose-Verordnung von Stadt zu Stadt unterschiedlich streng ausgelegt wird. Warum sollte das also mit der Haltung von Papageien und deren Volierengröße anders sein.

    Da ich aus besagtem Gutachten zitiert habe, daß auch auf der Homepage des Verbraucherministeriums zu finden ist und somit heute noch Gültigkeit hat, lasse ich mir nicht sagen, daß ich falsche Behauptungen aufstelle. Wenn ich etwas schreibe, dann bringe ich Mutmaßungen deutlich zum Ausdruck, wenn ich das nicht schreibe, dann habe ich mich vorher informiert oder zitiere aus entsprechenden Büchern/Schriften.

    Das Gutachten, welches ich vorliegen habe, schreibt eine Voliere der Größe 4x2x2 m für Aras der Gattungen Anodorhynchus, Ara, Cyanospitta und Diopsittaca mit einer Gesamtlänge von über 60 cm vor. Das habe ich oben auch geschrieben.

    Deine Bemerkung, daß kein Züchter in Niedersachsen eine Haltungsgenehmigung mit solchen Käfigmaßen erhalten wird, finde ich nachvollziehbar, da ein Züchter ja mit Sicherheit mehr als nur ein Pärchen in dieser Voliere halten wird, spätestens wenn die Nachzucht erfolgreich war.

  13. Hallo Pinguin

    Warum schreibst du denn nicht dabei das es von Bundesland zu Bundesland abweichungen geben kann?

    Dann wo du schreibst das bei den größen die ich angegeben habe Aras rein dürfen sit auch nicht so. Diese Käfiggröße wird in Niedersachsen für zwei Graupapageien gefprdert. Ob das woanders auch ist weiß ich nicht.

    Also die Größe galt für Garaupapageien und nicht für Aras wie du geschreiben hast.

    Die Nachzucht hat in dem Fall der Zucht nichts mit der Käfiggröße zu tun. Denn es wird davon ausgegangen das die jungen ach der selbständigkeit von den Eltern getrennt werden.

  14. Hallo Papageienliebhaber!

    Diese mittlerweile sinnlose Diskussion werde ich jetzt nicht weiterführen. Wenn Du magst, lies das Gutachten auf der Homepage des Bundesministeriums nach, wenn nicht, ist es mir auch egal.

    In meinem letzten Posting habe ich eingeräumt, daß es Abweichungen von Bundesland zu Bundesland geben kann, aber auch gesagt, daß es mir nicht bewußt gewesen ist.

    Weiter möchte ich diese Diskussion über Käfiggrößen nicht führen.

  15. Hallo Pinguin

    Ich habe auch keine Lust mehr darüber zu schreiben.

    Durchgelesen habe ich mir das Gutachten. Aber was nützt es wenn die Realität anders aussieht.

    Dann das einräumen wenn ich dich auf was hinweiße hat nichts damit zu tun das das was du geschreiben und behauptet hast im Anfang richtig ist.

    So viel zum Schluß von mir

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