Mein Mann und ich wollen heiraten.

Hallo,

viele von Euch kennen ja aus Foren-Treffen meinen Mann Olli und mich. Nun möchten wir „ganz offiziell“ heiraten.

Er selber war noch nie verheiratet, ich aber schon vor ca. 15 Jahren, wenn auch nur 3 Jahre lang.

Also rief ich da mal beim Standesamt unseres gemeinsamen Wohnortes an und fragte, was man da alles an Dokumenten bräuchte.

Interessante Auskunft:

Von meinem nie verheiratet gewesenen Olli verlangen die Behörden eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (nicht „Stammbuch“!). Dieses liegt auf der Behörde an dem Ort, an welchem seine Eltern geheiratet haben. – Dieses Dokument haben wir jetzt.

Von mir verlangt man u. a. eine Abstammungsurkunde (keine Geburtsurkunde!).

Ich fragte die Beamtin meines Geburtsortes, was denn der Unterschied sei zwischen einer Abstammungs- und einer Geburtsurkunde. Das wusste sie auch nicht so genau.

Also habe ich mir eine Abstammungsurkunde für 7 Euro zuschicken lassen.

In dieser „Abstammungsurkunde“ steht aber haargenau dasselbe drin wie in allen meinen Geburtsurkunden! (Ich habe sogar noch eine Geburtsurkunde aus meinem Geburtsjahr im Original.)

Der Beamte an meinem Wohnort meinte nach meinen Rückfragen: „Tja, es könnte ja sein, dass Sie in der Zwischenzeit von irgendjemandem adoptiert worden sind.“ – Fand ich ja zunächst logisch.

Aber wieso verlangt man von meinem Olli nicht ebenfalls den Nachweis, dass er evtl. nachträglich von irgendjemand anderem adoptiert hätte sein können?

(Dann muss ich natürlich auch noch meine alte Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil plus Rechtskraftvermerk vorlegen. O.K. – )

Aber der Clou:

Beide von uns müssen zudem eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung dem Standesamt vorlegen, obwohl doch unser aktueller gemeinsamer Wohnsitz sowieso im Personalausweis vermerkt ist.

(Und dann muss ich auch noch Nachweise darüber vorlegen, wann ich den alten Nachnamen meines Ex-Mannes angenommen und wieder abgelegt habe. Aber diese habe ich auch.)

Geht dieser Behördenkram nicht einfacher? 😕

(Was wird da sinnlos an Steuergeldern verschwendet für Nachweise, die doch sowieso schon 20 Jahre lang in der EDV gespeichert sind?)

Aber wir heiraten demnächst ganz offiziell – nicht zuletzt auch aus dem Grunde, um nicht ständig als sog. „eheähnliche Gemeinschaft“ steuerrechtlich und auch erbrechtlich etc. diskriminiert zu sein.

Habt Ihr schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

Viele Grüße

Brigitte

14 Antworten auf „Mein Mann und ich wollen heiraten.“

  1. Hallo Shadowfax,

    danke! 😉

    Wir kriegen das schon hin. Man bekommt alles hin, was man etwas unbedingt will.

    Und die „paar kleinen Hindernisse“ überwinden wir auch.

    (Aber das Behördensystem ist manchmal kurios.)

    Dennoch freue ich mich trotz aller widerwärtigen behördlichen Hindernisse auf unsere Eheschließung!

    Danke für deine Glückwünsche!

    Viele Grüße

    Brigitte

  2. Hallo,

    viel Glück euch beiden!

    Ich habe mich auch gewundert, was wir alles an Dokumenten gebraucht haben. Weiß ich schon gar nicht mehr, was das alles war. Bei meinem Mann war es so, dass er auch diverse Urkunden mehr brauchte, weil er im Ausland geboren wurde, aber Deutscher ist. Da braucht man Einbürgerunsurkunde, deutsche Abschrift der Geburtsurkunde usw. Echt ein Drama. Aber man schafft es ja trotzdem.

    Ich wünsche euch auf jeden Fall einen schönen Hochzeitstag und eine schöne Feier.

  3. Hallo!

    Meine Schwester hat im letzten Jahr geheiratet und musste auch jeden möglichen und unmöglichen Krams besorgen. Mit einfach mal auf die Schnelle heiraten ist nichts drin in Deutschland.

    Kann Euch nur den Tipp geben, das Ihr Euch in punkto Termin keinen Druck macht und somit genügend Zeit habt, um den ganzen Behördenkrams in Ruhe zu bewältigen. Sonst habt Ihr ein einziges Chaos und seid spätestens bei der Hochzeit komplett erledigt.

    Sehr sinnvoll sind Listen auf die Ihr alles schreibt, was noch anfällt, was wann erledigt werden muss. Die ganzen Ummeldungen etc etc. Dafür gibts auch bestimmte Fristen. Ich hatte bei den Hochzeitsvorbereitungen mehrfach solche Hochzeitsguides gesehen, die gibts in versch. Ausführungen und in denen werden das ganze Procedere und alle notwendigen Erledigungen beschrieben.

    Wünsche Euch alles Liebe und Gute und viele starke Nerven für die Vorbereitung. 🙂

  4. Hallo Brigitte,

    manche Bescheinigungen haben nur eine begrenzte Gültigkeit. War bei uns 1990 jedenfalls so. Damals (booh ey,schon 15 J.) konnte man das Aufgebot frühestens ein halbes Jahr vorher bestellen. Da wir einen bestimmten Termin im Auge hatten und der nächste Tag Himmelfahrt war, sind wir mit allen Papieren aufgelaufen. Alles war da, null Problemo!?!

    Da sagt der Standesbeamte tatsächlich: Sie sind 2 Wochen zu früh dran.!!?? 2 Wochen später mußten wir die Aufenthaltsbescheinigung neu haben und nochmal dafür bezahlen. Nervig.

    Ich wünsche euch im Vorfeld wenig Stress und eine gelungene Feier.

    Martina

  5. Hallo Brigitte, 😉

    das ist aber schön! 😀 Ich freue mich für euch und wünsche euch alles erdenklich Gute!

    Ich erinnere mich, dass wir auch endlos viele Urkunden vorlegen mußten. Mein Mann hatte dieselben Probleme wie Bettinas, weil er im Ausland geboren wurde.

    Aber ihr kriegt das schon hin.

  6. Hallo Brigitte, 😉

    ich schließe mich natürlich gleich an und wünsche euch alles erdenklich Gute für die weitere gemeinsame Zukunft. 🙂

    Liebe Grüße Franzi 🙂

  7. Hallo,

    danke Euch allen für Eure Kommentare und auch die interessanten Hinweise darauf, dass Bescheinigungen nach gewisser Zeit ihre Gültigkeit verlieren können.

    Mein Gott, das ist ja kompliziert in Deutschland.

    (Vor 20 Jahren hatte ich meinen ersten Mann in Dänemark geheiratet; und da brauchte man außer einer Geburtsurkunde und einer Aufenthaltsbescheinigung überhaupt keine anderen Dokumente.

    Interessanterweise wurde dann aber, da damals Dänemark ja schon zur EU gehörte, die dänische Heiratsurkunde, in 4 Sprachen ausgefertigt, vom deutschen Standesamt aber anerkannt! – Da verstehe mal einer die europäische sehr unterschiedliche und oft unlogische Bürokratie!)

    Viele Grüße

    Brigitte

  8. Hallo Brigitte,

    darf man denn in der zwischenzeit gratulieren?? ist alles gut über die Bühne gegangen???

    Oder habt Ihr den royalen Hochzeitstreß?

    Ich bin jetzt nicht sicher ob ich 1.April oder 8.April gelesen hatte.

    Auf alle Fälle herzlichen Glückwunsch schon mal von mir!

  9. Hallo Doris,

    danke deiner lieben Nachfrage!

    Ja, es ist alles reibungslos verlaufen – alle Papiere waren in Ordnung.

    Wir haben am 1. April geheiratet (kein Aprilscherz! 😀 ) (Ein solches Datum vergisst man als Hochzeitstag dafür auch nicht so schnell, denke ich mal.)

    Großen Stress hatten wir nicht. Wir haben nur den engsten Familienkreis zur Feier eingeladen.

    Nächste Woche machen wir erst einmal eine Mini-Hochzeitsreise; die größere Hochzeitsreise folgt dann später.

    (Stress habe ich jetzt nur gelegentlich, weil ich den Namen meines Mannes angenommen habe und nun alle möglichen Papiere ändern lassen muss. Aber den Stress muss man sich ja auch nicht machen. Es verlangt ja wohl auch niemand und keine Behörde, dass ich das alles in 2 Tagen erledigen kann.)

    Viele Grüße

    Brigitte

  10. Das muß ja schwierig sein seinen Namen nochmal zu ändern.

    Ich habe meinen zweiten jetzt seit (dieses Jahr im Novmeber) 30 Jahren, ich glaube so schnell könnte ich mich nicht umgewöhnen.

    Aber Deine Hochzeit war total untergegangen hier, sowas aber auch…….

    Also nachträglich alles Liebe und habt einen schönen Honeymoon….

  11. @ Gabi

    Danke auch dir für die Glückwünsche!

    @ Doris

    Ja, klar, das sieht z. B. im Lebenslauf „etwas blöde“ aus, wenn man mehrmals seinen Familiennamen gewechselt hat und sämtliche Prüfungs- und Arbeitszeugnisse auf unterschiedliche Namen ausgestellt sind.

    Da muss man dann im Lebenslauf schreiben:

    Brigitte XXXX, geb. XXXX, gesch. XXXX

    (Aber ich denke, dies wird hoffentlich meine zweite und letzte Eheschließung sein.)

    Ich wollte aber auch keinen Doppelnamen. (Ich habe keine Lust, Unterschriften von einer Länge wie die der Politikerin Leuthäuser-Schnarrenberger zu leisten. Ich wollte einen kurzen Nachnamen; der neue angenommene ist zwar ein klein wenig länger als mein alter Geburtsname, aber klingt recht elegant. 😉

    Außerdem habe ich die Erfahrung gemacht, dass man manchmal Vorteile hat, wenn man sich als Ehepaar unter einem gemeinsamen Namen vorstellen kann. (Es ist eben immer noch so: Bin ich Ehefrau XXX des Herrn XXX, werde ich anders behandelt als Ehefrau XYZ des Herrn XXX.)

    Das hat ja auch Vorteile, wenn man einen gemeinsamen Familiennamen wählt, finde ich: So lässt sich ja eine Ahnenforschung viel leichter betreiben u. a.

    Aber dies ist ein anderes Thema.

    Viele Grüße

    Brigitte

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