Die Feuerwehr rettet nicht nur Tiere, die in freier Natur leben, die ausgerückt sind oder ähnliches, sondern auch für private Personen.
Freie Organistationen dürfen nicht mit Blaulicht fahren, dieses dürfen nur Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen. Wenn also ein "Struppimobl" mit Blaulicht fährt, dann ist er von der Feuerwehr oder - ganz selten - von der Polizei getragen.
Die privaten Organisationen haben auch nur die Möglichkeiten wie alle anderen Autofahrer. Nur wenn ein solcher Verein dann entsprechende Rettungswagen hat, sind diese allerdings meist mit GPS - Navigation und Stauwarner ausgestattet, so das sie den Stau schnell und sicher umfahren können.
Wir haben so einen Rettungswagen vom Tierheim und vom Tierschutz - also ein gemeinschaftsprojekt. Diese kann man im Notfall rufen, sei es Unfall oder plötzlicher Krankheit. Neben dem Fahrer, ist auch immer ein Tierpfleger, Tierarzthelfer oder sogar ein Tierarzt mit an Board - je nach dem, wer gerade Bereitschaft macht, so das auch schon im Wagen entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden können.
Die Kosten muß natürlich der Besitzer tragen. Das beginnt mit der Anfahrt, dann pro Kilometer, Verbrauchsmaterialien und das was gemacht worden ist. Nicht immer ist es nötig ein Tier zu transportieren, sondern es ist einfach auch mal die Unwissendheit der Besitzer, der völlig übertrieben hat.
Wenn der "Struppwagen" unterwegs ist, dann wird ein Notruf automatisch an die Feuerwehr geleitet, damit die das übernehmen.
Allerdings gibt es bei uns im Umkreis einige Vereine, die einen solchen Service anbieten und auch einge Privatpersonen machen das auch um das eigene Portmonaise aufzufüllen.
Um die StvO so zu ändern, das auch anderen Gruppierungen oder ähnliches mit Blaulicht zu fahren - schon ein oranges Rundumlicht bedarf einer speziellen Genehmigung und selbst Konvoifahrten ab einer bestimmten Größe müssen entsprechend angemeldet werden.
Wenn man also soetwas möchte, müßte man einen entsprechenden Antrag schreiben, diesen mit einer Pedition verbinden und das dann an den Bundestag einreichen und wenn man glück hat, kommt es in die Verhandlung und wenn man pech hat, passiert gar nichts.
Ähnliches haben wir ja schon seit Jahren mit den Gesetzesänderungen zum Pelztiererlaß. Dort wartet man auch schon seit 3 oder 4 Jahre auf die aufnahme in die Gesetze und damit auf eine gesetzliche Umsetzung.