Stimmt es?

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Gefragt 16, Nov 2003 in Großpapageien, Aras, Kakadus von Anonym
Hey
Stimmt es das Papageien und Sittiche niemals auf dem Boden ohne Nistkasten Junge groß ziehen?

Ich sage nein was habt ihr schon mal für Erfahrungen gemacht denn in manche anderen Foren ist viel zu lesen über dieses Thema.

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36 Antworten

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Beantwortet 17, Nov 2003 von Manu (65,400 Punkte)
Ich kann das auch bestätigen, zumindest bei Wellensittiche kommt es schon mal vor, daß Hennen am Boden brüten wollen. Ich hatte auch eine Henne, die trotz Nistkasten am Boden brüten wollte. Versteh einer die Weiber! :?
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Beantwortet 17, Nov 2003 von Brigitte (131,540 Punkte)
Hallo,

ich lese solche Berichte auch öfter mal in Foren.

Auf jeden Fall scheint mir so ein Verhalten fehlgesteuert.

Wenn die Vögel dies in der Natur täten, hätten sie wohl keine Überlebenschance und würden von Fressfeinden gefressen werden.

Viele Grüße
Brigitte :) :)
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Beantwortet 17, Nov 2003 von Anonym
Hey
Meines Wissens liegt es daran das die Tiere an der Fortpflanzung denken. Denn das ist ihr bestereben.

Das sie dann des öfteren auf dem Boden brüten wollen liegt daran weil sie keinen Nistkasten haben oder der den sie haben ihnen nicht gefällt.

Insbesondere kommt das bei den meisten Tieren vor wo kein Nachwuchs gewollt ist.
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Beantwortet 17, Nov 2003 von Brigitte (131,540 Punkte)
Hallo Papageienliebhaber,

ja, da hast Du Recht: Die Fortpflanzung ist ja schließlich ein Teil des arteigenen Verhaltens.

Aber das Dilemma für uns Nicht-Züchter ist ja, dass wir den Papageien und Sittichen ohne Zuchtgenehmigung keine Nistkästen hinhängen dürfen.

Was mache ich als Nicht-Züchter denn mit einer Henne, die Eier auf dem Volierenboden ablegt?

Nehme ich ihr die Eier weg, dann legt sie weitere Eier.

Und dann gibt's in den Foren oft die Empfehlung, der Henne die Eier zu lassen und unfruchtbar zu machen. Oder es wird empfohlen, der Henne Kunststoffeier unterzuschieben.

Aber so "blöde" sind die Vögel ja nicht. Die merken ja trotzdem, dass man sie an der Fortpflanzung hindert und legen dann evtl. bei nächster Gelegenheit wieder Eier.

Viele Grüße
Brigitte :) :)
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Beantwortet 17, Nov 2003 von Duplicate Pinguin (12,120 Punkte)
Hallo Brigitte!

Jetzt kann ich in dieser Hinsicht nur von meiner Erfahrung mit meinen Zebras berichten, die Wellis sind ja anständig und denken noch nicht einmal ans Fortpflanzen ;), aber die Finkchen, die nun nicht gerade doof sind, sind zufrieden, solange die Anzahl der Eier stimmt. Wenn ich zuwenige Plastikeier hatte und zwei normale Eier durch ein Plastikei ersetzt habe, war schwupps! wieder ein Ei nachgelegt, damit die Zahl stimmt.

Und für den Fall, daß Du Kunststoffeier nicht magst, kannst Du die Wellieier ja abkochen oder anpieksen.
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Beantwortet 17, Nov 2003 von Anonym
Hallo Brigitte

Das Du als nicht Züchter keine Nistkästen aufhängen darfst stimmt hier in Niedersachsen auf jeden Fall nicht. Du dürftest Züchten aber nicht verkaufen. Müsstest deine Tiere dann alle behalten.

Ich würde die Eiere wenn die Henne sie wirklich bebrütet auspusten und sie dann da wieder hinlegen das die Henne weiter brütet um ihr normales Verhalsten nicht zu unterdrücken. Denn du schreibst ja selbst das es der Trieb der Tiere ist.

Von Kunststoff eier halte ich persönlich nichts. Denn wenn die Brutzeit um ist machen die meisten Sittiche ihre Eier kaputt und fressen die Schale. Ein Kunststoffei würde ich nie unterlegen.

Ich denke mal das keiner das verhindern kann wie oft die Tiere Eier legen. Wenn sie wieder legen würden dann würde ich das gleiche Spiel noch mal machen. Vorausgesetzt du willt keine Jungen.
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Beantwortet 18, Nov 2003 von Sony (12,580 Punkte)
Hallo,

also ich kann das bestaedigen wir haben ein Paar Nymphen die finden
immer einen Platz in der Voliere wo sie Bruehten koennen ob mit oder
ohne Nistkasten.. Ein Busch oder ein stueck baumrinde auf dem Boden
in der voliere ist schon genug.. sie graben darunter ein kuhle und los gehts. Bei unseren Love Birds haben wir noch nie einen Nistkasten
gegeben... die bauen sich ein schoenes nest mit der Rinde von
Zweigen , trockenen graessern un was sie sonst so in der Voliere finden.
Ich denke nicht das dieses Verhalten so unnormal ist und denke durchaus
es kommt so auch in der Natur vor.

:wink:
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Beantwortet 18, Nov 2003 von Brigitte (131,540 Punkte)
Hallo Sony,

habt Ihr eigentlich bei Euch in Kanada auch so ein strenges Seuchengesetz wie wir hier in Deutschland, welches verlangt, dass Papageien- und Sittichzüchter von den Behörden eine Zuchtgenehmigung erwerben müssen?

(Bei unseren Nachbarn, den Schweizern und Österreichern gibt es solche strengen Verordnungen nicht.)

Viele Grüße
Brigitte :) :)
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Beantwortet 18, Nov 2003 von Anonym
Hallo Sony

Verhalten sich eure Pipmätze denn anders wenn sie anfangen zu brüten oder ist alles wie an jedem anderen Tag außer das sie auf den Eieren sitzen?

Hallo Brigitte

Es ist nicht nur das Züchter eine Zuchtgenehmigung brauchen sondern wenn die Tiere nicht im Wohnhaus untergebracht sind müssen diese in Niedersachsen sogar eine Haltegenehmigung haben. Wie es in den anderen Bundesländern ist weiß ich nicht.

In Deutschland gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Gesetzte und deren Auffassung. Dadurch können die Jeweiligen Behörden das dann unterschidlich handhaben.
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Beantwortet 18, Nov 2003 von Sony (12,580 Punkte)
Hallole,

@ verhalten... unsere Voegel verhalten sich alle anderst wenn sie in
bruhtstimmung sind.. sie balzen sind aufgeregter und mache arten
agressiver. Bei den Halsbandsittichen ist das die Zeit wo der Hahn die
Henne fuettert, sie verpaaren sich nicht so fest wie wellensittiche
oder Nymphen. Bei den Love Birds sieht man es schon lange zuvor
sie sammeln alles zusammen fuer ihr nest zu baun...

@ zuchtgenehmiung... leider gibt es das bei uns noch nicht.

Gruss Sony :wink:
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Beantwortet 19, Nov 2003 von Fly (920 Punkte)
Das Du als nicht Züchter keine Nistkästen aufhängen darfst stimmt hier in Niedersachsen auf jeden Fall nicht. Du dürftest Züchten aber nicht verkaufen. Müsstest deine Tiere dann alle behalten.


Wo hast Du das denn her? Entschuldige, aber das ist blanker Unsinn, und so etwas sollte nicht noch verbreitet werden...
Hast Du was Schriftliches oder einen Link? Irgendwoher musst Du diese seltsame Information herhaben.
Als Züchter solltest Du die Psittakoseverordnung kennen und wissen, dass diese für alle Bundesländer Geltung hat und dass in ihr explizit steht, dass man für jede Brut eine Genehmigung braucht.

Ich würde die Eiere wenn die Henne sie wirklich bebrütet auspusten


:lachweg:
Möchte ich sehen!!!

Aber ernsthaft: Keine gute Idee. Ausgepustete Eier behalten die Wärme nicht. Hennen merken ganz schnell, dass das Ei leer ist. So einfach lassen die sich nicht vera****.


Wichtiger ist mir aber der Punkt mit der ZG. Solche Beiträge führen dann wieder zu zig weiteren Postings in anderen Foren "Ja aber ich hab gehört, man braucht keine Genehmigung, wenn man alle selbst behält!"
:roll:
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Beantwortet 19, Nov 2003 von Anonym
Hallo
Fly

Wenn du das als blanker Unsinn interpretierst was ich geschrieben habe ,ist das deine Sache.

Nun wo habe ich die Info her.
Ich habe vor einigen Jahren zwei Vögel an einem Jungen Paar verkauft. Diese wollte die Tiere bei sich in der Wohnung halten und nicht züchten.
Da sie mitlerweile aber Geschlechtsreif sind und angefangen haben zu brüten (1 Ei ) haben sie bei mir angefragt was sie tun müssten.

Ich habe sie dann zu ihrer zuständigen Behörde verwiesen und die sollte da nachfragen wie es sich genau verhält.

Als Antwort habe ich dann bekommen das der Bearbeiter zu ihnen gesagt hat " Wenn sie die Tiere für sich behalten und nicht verkaufen wollen dürfen sie züchten. Nur sie müssen die Tiere selbst behalten und dürfen sie nicht abgeben.

Daher die Info.

Ich kenne die Psitakosverordnung. Da steht was anderes drin.

Nur habe ich auch die Anforderungen zur Haltegenehmigung. Das sind auch Richtlienen. Von denen die zuständigen Beörden aber einiges abändern. Warum sollte die das bei der Psitakosverordnung nicht auch tun? Da ich das Ehepaar sehr gut kenne und mit denen häufig Kontakt habe glaube ich ihnen das was sie mir erzählt haben.

Was möchtest du sehen? Das ich die Eier auspuste. Kein Problem komm vorbei und ich zeige es dir bei nichtbefruchteten Eieren.

Das hat mit dem Veräppel auch nichts zu tun. Wenn die Tiere merken das die Eier nicht befruchtet sind und die Brutzeit abgelaufen ist fressen sie auch die eigenen Eier wegen des Kalks usw. Um ihnen das nicht zu nehmen tue ich das auch ab und an bei Gelegen die nicht befruchetet sind.

Mag sein das es zu solchen Postings führt. Hast du de ein Problem mit?
Ich nicht. Ich fände es sogar gut wenn sich welche melden die das gleiche sagen. Dann wäre man mit seiner Meinung nicht allein.

Zum Schluß damit die Antwort nicht zu lang wird.

Das was du da geschrieben hast hat doch nichts mit dem Thema ansich zu tun. Drum bleib doch bei dem Thema oder stell ein eigens auf. Ich habe zwar in den letzten Tage weil ich so was schon mal geschrieben habe derbe mecker bekommen aber heute wiederum geslesen das andere es auch tun. Warum soll ich denn also nicht das auch schreien .

Gleiches Recht für alle :!:
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Beantwortet 19, Nov 2003 von Duplicate Pinguin (12,120 Punkte)
Hallo Papageienliebhaber!

Nur kurz zum Thema Zuchtgenehmigung:
Daher kommt es also, daß Du sagst, für die Haltung zu Hause und wenn man alle Küken behält, könne in Niedersachsen jeder züchten.

Das ist schon des öfteren aufgefallen, daß manche Städte und Gemeinden es mit den Verordnungen nicht so genau nehmen. Ist ja auch immer mal Arbeit, sich dann vor Ort umzusehen, die Prüfung durchzuführen etc. Das hat eine Freundin in Marburg auch zu hören bekommen, aber es ist eigentlich falsch. Du sagst ja selbst, daß in der PsittkoseVO etwas anderes steht, als Deinen Bekannten gesagt wurde. Wellis und Sittiche werden halt oft nicht für voll genommen, auch von AmtsVets, bei Papageien ist das meist etwas anderes.
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Beantwortet 20, Nov 2003 von Fly (920 Punkte)
:roll:

BEIDE Themen, die ich aufgegriffen waren, bezogen sich auf Zitate von DIR.

Das Thema Zuchtgenehmigung hat nichts mit Meinungen zu tun. Es handelt sich um klar formulierte Vorschriften.

Wenn irgendwelche Amtstierärzte andere Informationen herausgeben, entsprechen diese nicht der Gesetzeslage.

Ich werde kein neues Thema dafür eröffnen. Mir ging es darum, Deine Aussage nicht so stehenzulassen. Punkt.
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Beantwortet 20, Nov 2003 von Manu (65,400 Punkte)
Also dazu möchte ich nur sagen, daß Bundesrecht immer noch über Landesrecht steht und man nicht pauschal sagen kann, da geb ich Fly 100% recht, daß in ganz Niedersachen keine ZG nötig ist, wenn man nicht verkaufen will. Wenn dieser Amts-TA evtl. ne Ausnahme macht ist das seine Sache. Aber wenn das nun alle in Niedersachen machen würden, au weia, gäbe das Ärger!

Du musst auch mal an die Nachahmer denken, die nur in Foren lesen und dann loszüchten evtl.! Und nachher wills keiner gewesen sein.
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Beantwortet 20, Nov 2003 von Anonym
Hallo Fly

das du jetzt mit Punkt antwortest ist deine Sache nur werde ich darauf antworten.

Das die Gesetze dazu da sind um eingehalten werden zu müssen, sollte jedem klar sein , ist es dir ja sicher auch.
. Jeder sollte sich daran halten und nicht wie ich oben beschrieben hatte was ändern können.

Aber es nützt dir nichts wenn du auch Gestze hast die die Behörden abändern dürfen wenn du von der jenigen Behörde was möchtest. Da kommst du nicht mit deiner Aussage durch. Ich spreche aus Erfahrung.

Was sagst du denn zu Pinguins Antwort? Sie bestätigt das doch was ich geschrieben habe.
Was nützen also all die gesetzte wenn sie hier und da unterschidlich aufgefasst werden?

Bin mal gespannt ob du antwortest. Denn deine Meinung intressiert mich zu diesem was du geschrieben hast sehr.
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Beantwortet 20, Nov 2003 von Manu (65,400 Punkte)
Verschieden auffassen ist ja eine Sache. Zum Beispiel was den Quarantäneraum angeht oder die Sachkundeprüfung, das versteht jedes Amt anders und macht es auch.

Es steht aber ausdrücklich drin, daß nicht ohne ZG gezüchtet und gehandelt werden darf. Also, wo kann man da was verschieden auslegen? Das versteh ich nicht. :?
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Beantwortet 20, Nov 2003 von Anonym
Hallo Manu

Glaubst du das ich das versteh?
Ich habe dewegen schön meherer Gespräche mit Zuchtkolegen und Ämtern geführt.

Das es nicht zur Nachahmung anregen soll ist mir klar. Wie schon gesagt. Es gibt Gesetze wo man sich dran halten muss. Ich frage mich immer wieder warum nur der sozusagen kleine Mann und die Behörden oder Ämter nicht. Bei denen ist es Auslegungssache.

Ich finde das so was nicht sein darf.
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Beantwortet 20, Nov 2003 von Fly (920 Punkte)
:)

Ja, aber dann sind wir uns doch alle einig, oder nicht?

Ich habe Deine erste Aussage halt so verstanden, dass Du meinst, in Niedersachsen bräuchte man in diesem Spezialfall keine Zuchtgenehmigung. Das kann ja nicht sein. Und das sollte auch niemand so verstehen.
Wenn ein einzelner AmtsTA einer zuständigen Behörde diese Information herausgibt, ist das mehr als traurig. Er sollte schließlich am besten wissen, dass die Psittakoseverordnung das nicht erlaubt.

Aber auch wenn er das sagt - er liegt falsch, und am Ende ist möglicherweise jemand der Dumme, der ihm geglaubt hat. Jede Amtszeit geht einmal zuende. Deswegen finde ich, sollte man niemanden sagen: "Hier in unserem Kreis brauchst Du dafür keine Genehmigung".


Ich würde gern mal allen zuständigen Behörden, die wider der PVo handeln und falsche Infos herausgeben, auf die Füße treten...
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Beantwortet 20, Nov 2003 von Anonym
Hallo Fly

Du hast anscheinend dann nicht richtig das ganze gelesen. Denn das man keine Gehnemigung gebraucht habe ich nie gesagt. Kannst das ja noch mal nachlesen was ich geschrieben habe von Anfang an.

Das die gesetze dann so wie du schreibst von AmtsTA so entscheiden ist nicht richtig. Das sehe ich ja genau so.

Den folgenden Satz
"Hier in unserem Kreis brauchst Du dafür keine Genehmigung".
kann man so nicht sehen. Man muß wenn du das so schreibst sehen wie und worauf ich so geantwortet habe.
Denn erst dann kann mann ihn verstehen.

Wenn du die Behörden wie du schreibst auf die Füße terten möchtest kann ich dir nur den Rat geben. Lass es denn sie sitzen am längeren Hebel. Du wirst aller Wahrscheinlichkeit den kürzeren ziehen. Denn wenn man denen Quer kommt geht es bei denen esrt richtig los.
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Beantwortet 24, Nov 2003 von Manu (65,400 Punkte)
Also ich habe nachgelesen, was du geschrieben hast...

"Das Du als nicht Züchter keine Nistkästen aufhängen darfst stimmt hier in Niedersachsen auf jeden Fall nicht. Du dürftest Züchten aber nicht verkaufen. Müsstest deine Tiere dann alle behalten."

Also das steht da und ich kann es klar und deutlich lesen! :D
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Beantwortet 24, Nov 2003 von Meike (43,440 Punkte)
... das hatte ich auch ganz unmißverständlich so gelesen. Und das ist sachlich leider nicht korrekt...
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Beantwortet 24, Nov 2003 von Anonym
Hallo Manu

Was hat das mit klar und deutlich lesen zu tun?

Versteh nicht was du damit sagen willst. Was hast du damit gemeint?

Hallo Meike

Wenn meins nicht sachlich korekt ist was ist es denn deiner Meinung nach?
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Beantwortet 25, Nov 2003 von Manu (65,400 Punkte)
Mensch Papaliebhaber, erst schreibst du daß man in Niedersachsen keine ZG braucht, wenn man die Vögel nicht weggeben will. Dann streitest du es ab! Wie denn das? Ich kann ja klar nud deutlich lesen, daß du es geschrieben hast, nu tu nicht so, als hättest du das nie behauptet.
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Beantwortet 25, Nov 2003 von Meike (43,440 Punkte)
Natürlich darf man auch in Niedersachsen, wie im Rest von Deutschland auch, ohne Zuchtgenehmigung nicht züchten. Auch dann nicht, wenn man die Vögel selbst behalten will. Es besteht eine allgemeine Beringungspflicht durch den Züchter (auch denjenigen, der für den Eigenbedarf züchtet), die Beringung darf nur vom TA entfernt werden, und das auch nur bei Verletzung oder drohenden Schäden durch den Ring. Das ist Bundesrecht, und da Bundesrecht vor Landesrecht geht, ist das auch für das Land Niedersachsen bindend.

LG
Meike
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Beantwortet 25, Nov 2003 von Anonym
Hallo Manu

Üb mal erst lesen wenn du mir schon das schreiben vorwirfst.


Ich habe nie behauptet und gesagt das man in Niedersachsen keine Zuchtgenehmigung braucht wenn man die Tiere nicht weggeben will.

Was ich genau geschrieben habe kannst du oben weiter nachlesen.

Kannst dir die ganzen Postings ja mal genau ansehen. Einige haben daraus sogar in ihren wieder was von meinen Sachen reinkopiert ( weiß hinterklegt)

Weiter habe ich dir nichts dazu zu sagen.
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Beantwortet 25, Nov 2003 von Meike (43,440 Punkte)
PL, das ist doch eindeutig von Dir:

Das Du als nicht Züchter keine Nistkästen aufhängen darfst stimmt hier in Niedersachsen auf jeden Fall nicht. Du dürftest Züchten aber nicht verkaufen. Müsstest deine Tiere dann alle behalten.


Ich habe nie behauptet und gesagt das man in Niedersachsen keine Zuchtgenehmigung braucht wenn man die Tiere nicht weggeben will.


Zitat Nr. 1 ist mit Zitat Nr. 2 zumindest für mich nicht in Einklang zu bringen. Das widerspricht sich doch von vorne bis hinten...
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Beantwortet 25, Nov 2003 von Manu (65,400 Punkte)
Ich glaube du übst erstmal eigene Postings lesen, bevor du mich anfährst, mein Lieber! ;)
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Beantwortet 25, Nov 2003 von Anonym
Hallo Meike

Das ist eindeutig von mir. Das habe ich so geschrieben.

Zu dem ersten Teil weil du es ja bislang anscheinend noch nicht verstanden hast, erkläre ich es dir noch mals.
Es gib einige Vogelarten die in ihren Nistkästen auch schlafen daher brauchen sie den Nistkasten.
Du dürftest so viel Tiere züchten wie du selbst Artgerecht unterbringen könntest. Das heißt nicht das du alle man zu züchten darfst und dann nicht weißt wohin damit.

Hast du das jetzt verstanden?
Damit nicht gleich wieder dir Frage kommt. Welche Vögel in Nistkästen schlafen, sage ich dir mach dich schlau. Denn ich habe kein Bock dir die ganzen Sorten und Arten , sprich unterarten rauszusuchen.

Dann zu zwei

Das Wort Zuchgenehimigung was du immer wieder ansprichst habe ich im Anfang nie gebraucht. Daher kann ich auch nie gesagt haben das es so ist. Ich habe immer nur das erste gesagt und dann auf deinem Teil mit der Zuchgenehmigung reagiert. Mehr nicht.

Auch das jetzt verstanden?

Hallo Manu

Wer hier wen wohl zu erst angefahren hat. Aber egal ich stehe mitlerweile darüber.

Kann dir nur sagen oder euch beiden sagen. Vielleicht habe ich etwas falsch gemacht in euren Augen. Nur werdet ihrt es nicht verhindern können das ich mich hier melde.

So viel zu dem was ich gesagt habe. Würde mich freuen wenn ihr ihr den zusammenhang verstanden hat .
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Beantwortet 25, Nov 2003 von Duplicate Pinguin (12,120 Punkte)
Hallo Papageienliebhaber!

Habe ich Dich jetzt richtig verstanden:

Wenn ich eine Sittich- bzw. Papageienart halte, die ganzjährig in Nistkästen schlafen muß, weil es so halt artgerecht ist und die Art in Freiheit auch in Höhlen nächtigt, dann dürfen diese Sittiche und Papageien Nachwuchs ohne Zuchtgenehmigung bekommen, wenn der Nachwuchs beim Halter der Eltern bleibt? Zumindest, wenn ich in Niedersachsen wohne?

Wie ist das mit der PsittakoseVO (Bundesrecht) in Einklang zu bringen? Und wie wird das dann überprüft? Denn wenn ich keine Zuchtgenehmigung habe, dann habe ich keine Ringe und kann der Beringungspflicht nicht nachkommen. Nach Deinen eigenen Worten in einem anderen Thread kann ein Sittich oder Papagei dann beschlagnahmt werden.

Das finde ich sehr merkwürdig, da auf diesem Weg ja die PsittakoseVO ausgehebelt wird. Bitte erkläre mir das noch mal.
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Beantwortet 26, Nov 2003 von Manu (65,400 Punkte)
Es will ja auch keiner, daß du aufhörst zu schreiben hier, nur steh zu dem was du schreibst und erkundige dich doch erstmal, bevor du solche Sachen öffentlich erzählst. Denn die Nachahmerei ist schlimmer in solchen Fällen, als man denkt.

Noch dazu ... man kann so viele nachziehen, wie man artgerecht halten kann? Wenn niemand weiß, daß man züchtet, kann das ja wohl auch niemand kontrollieren, oder? :?
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Beantwortet 26, Nov 2003 von Meike (43,440 Punkte)
Zu dem ersten Teil weil du es ja bislang anscheinend noch nicht verstanden hast, erkläre ich es dir noch mals.Es gib einige Vogelarten die in ihren Nistkästen auch schlafen daher brauchen sie den Nistkasten.


PL, das ist hier überhaupt nicht Thema. Ich weiß durchaus, daß es solche Vogelarten gibt.

Du dürftest so viel Tiere züchten wie du selbst Artgerecht unterbringen könntest. Das heißt nicht das du alle man zu züchten darfst und dann nicht weißt wohin damit.


Diese Behauptung ist auch für Höhlenschläfer schlichtweg falsch. Grund: die bundesweit geltende Beringungspflicht.

Dann zu zwei

Das Wort Zuchgenehimigung was du immer wieder ansprichst habe ich im Anfang nie gebraucht. Daher kann ich auch nie gesagt haben das es so ist. Ich habe immer nur das erste gesagt und dann auf deinem Teil mit der Zuchgenehmigung reagiert. Mehr nicht.


Prima, Du argumentierst hier irgendwie herum und läßt beim Thema Zucht die ZG außenvor. Das ist doch jetzt ein schlechter Scherz...
Demnächst diskutieren wir dann auch über Lynchjustiz und Du läßt dann auch außen vor, daß es in Dt. Gesetze und ein Rechtssystem gibt, ja?

Kann dir nur sagen oder euch beiden sagen. Vielleicht habe ich etwas falsch gemacht in euren Augen. Nur werdet ihrt es nicht verhindern können das ich mich hier melde.


Das ist ein Thema, das zumindest für mich hier jetzt vollkommen außen vor ist. Das hatte ich Dir ja in der Regie auch noch geschrieben. Mich stört nicht, daß Du hier noch schreibst, im Gegenteil, prinzipiell finde ich das gut. Was mich nur stört, ist, daß Du hier effektiv Falsches behauptest, was die ZG und die Psittakoseverordnung (und damit auch die Ringpflicht) anlangt. Und das kann meiner Meinung nach nicht so stehen bleiben.

So, ich hoffe, Du hast nun auch mich verstanden.

LG
Meike
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Beantwortet 26, Nov 2003 von Anonym
Hallo
Meike,Manu und Pinguin

Wenn ihr euch einig seit was ihr woll fände ich es gut.

Ich soll mich an Sachen halten und das illegalles Surfen angeschnitten wird ist bei euch normal.

Also denke ich mir meinen Teil.
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Beantwortet 27, Nov 2003 von Manu (65,400 Punkte)
Sag mal, was meinst du denn eigentlich, wer du hier bist, he? Der Superzüchter (haben wir für deine Zucht schonmal Beweise gesehen), den alle anbeten, ich glaube da täuscht du dich leider!

Noch dazu : nicht off topic werden, grade du, wo du noch vor ein paar Tagen als Modi alle Threads sofort beendet hast, sobald sie Off Topic wurden? :D Das ist doch lächerlich, mal ehrlich!

Immer das Fähnchen nach dem Wind drehen, das ist ja ne tolle Taktik, aber leider eine, die schnell auffliegt. Noch dazu, die Sache mit dem Surfen war eine moditeam-interne Sache, die werden nicht öffentlich ausgeplaudert, oberstes Gebot! :roll: Aber das, was du hier schreibst, das ist öffentlich und für jedermann einsehbar.

Gib uns doch mal einen Beweis für dein Fachwissen, entweder stänkerst du nur rum oder du stellst Fragen, deren Antowrten du dann teilweise kommentierst, teilweise nicht. Zeig uns doch mal Bilder, ne HP oder sonstwas. Du gibst ja nichtmal deinen Namen preis. Sehr auffällig, zu auffällig finde ich.
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Beantwortet 27, Nov 2003 von Anonym
Hallo Manu

Was meinst du warum ich Fragen schreibe und dann auf die Postings antworte? Weil ich dadurch mein Wissen weitergebe und nicht so schreibe wie viele es hier tun mit dem ganzen drum und dran was mit dem Thema nichts zu tun hat.
Nur durch so etwas kann ich versuchen meine Fragen Postings dann so zu behandeln wie ich es für richtig halte und nicht wie du oder einige andere es gern hätten.

Aber da ich merke das du es nicht verstehen willst lasse ich es weiter darauf einzugehen.

Warum und weswegen ich was geschlossen habe geht dich glaube ich nichts an. Das ist meine Entscheidung gewesen.

Wozu sollte ich was beweisen. Macht keiner hier, nur mal so damit du weißt das ich so reagiere wie ihr es hier wollt. Ich bin doch keine Ausnahme das ich was beweisen muss. Sehe ich garnicht ein.

Homepage und Bilder so wie meinen Namen gebe ich denen die meiner Meinung nach es Wert sind sie zu bekommen.

Solche wie du die mal so mal so schreiben und nicht genau wissen was sie wollen bekommen sie nicht
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Beantwortet 28, Nov 2003 von Manu (65,400 Punkte)
Solche wie du die mal so mal so schreiben und nicht genau wissen was sie wollen bekommen sie nicht


Ah ja ... :lachweg:
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