Hallo Nymphiefans,
Mein Nemo ist ca. 1 Jahr alt und unberingt.
Von seinen Vorbesitzern ist er in einem Zooladen gekauft worden.
Seit wann verkaufen die unberingte Vögel?
Kann man ihn noch nachträglich beringen lassen?
Viele Grüße
Sabine
Hallo Nymphiefans,
Mein Nemo ist ca. 1 Jahr alt und unberingt.
Von seinen Vorbesitzern ist er in einem Zooladen gekauft worden.
Seit wann verkaufen die unberingte Vögel?
Kann man ihn noch nachträglich beringen lassen?
Viele Grüße
Sabine
hallo,.. es ist nicht so schlimm, wenn dein vogel nicht beringt ist!!außer du züchtest!!aber wenn du ihn nicht zur zucht verwendest,braucht er auch nicht umbedingt einen ring!!
gruß nina!! 😉 😉
Hallo Sabine,
das muss ich ein wenig berichtigen.
Ein Nymph fällt unter das „Psittakosegesetz“ und MUSS immer beringt sein, damit man im Falle dieser Krankheit den Weg des Nymphen zurückverfolgen kann.
Normalerweise ist es auch so, sollte es zumindest sein, das der Zoohandel Deine Adresse aufschreibt und dazu die gehörige Ringnummer. Anders dürfen meines Wissens keine Nymphen verkauft werden.
Da Du aber einen unberingten Voel hast, darfst Du mit diesen, solltest du es vorhaben, nicht züchten. Das ist richtig.
LG
Bine
Moin,
dem schließe ich mich an. Den Ärger bekommt dann der Zoohändler, nicht du. Allerdings würde ich für den Fall der Fälle, dass mal jemand meckert, die Adresse der Vorbesitzer irgendwo sicher ablegen, damit du so nachweisen kannst, woher du den Vogel hast.
Selbst züchten müsstest du nicht ganz vergessen, es lassen sich teilweise Lösungen finden, kommt auf den ATA an.