Allgemein

Tierhalterfreundliches Urteil

4. April 2006

Hallo,

aus einem Urteil des Amtsgerichts Gießen geht hervor, dass man als Tierhalter ein Recht auf Einsicht in tierärztliche Dokumentation hat, wenn man sein Tier dort untersuchen ließ, und mehr dazu wissen will.

Liebe Grüße

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