Hallo, aus einem Urteil des Amtsgerichts Gießen geht hervor, dass man als Tierhalter ein Recht auf Einsicht in tierärztliche Dokumentation hat, wenn man sein Tier dort untersuchen ließ, und mehr dazu wissen will. Liebe Grüße Ähnliche Beiträge:Einschläfern von Haustieren Wozu dieser Artikel ? Kein Tierhalter beschäftigt sich gerne mit…Gerichtsurteil: Rücksicht auf Tiere in Wohngebieten überflüs Folgender Beitrag stand am 1. Oktober in der Frankfurter Rundschau:…Tierbestattung & Co. Für uns alle ist es schmerzhaft einen geliebten Vierbeiner gehen… Teilen auf