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Wichtiger Hinweis zu Schutzgebühr und Schutzvertrag:
Wir möchten sicherheitshalber darauf hinweisen, dass ein Schutzvertrag nur bei kostenloser Abgabe Gültigkeit hat.
Nur Tierheime und Tierschutzvereine dürfen offizell parallel zum Schutzvertrag auch Schutzgebühren verlangen, ohne das es rechtliche Einschränkungen gibt.
Vermittelt man jedoch privat ein Tier mittels Schutzvertrag und nimmt gleichzeitig eine Schutzgebühr, wird der Schutzvertrag automatisch zu einem normalen Kaufvertrag und somit sind sämtliche Vereinbarungen des Schutzvertrages in der Regel hinfällig. Aus diesem Grund raten wir privaten Vermittlern entweder zur Schutzgebühr oder zum Schutzvertrag, da beides gemeinsam rechtlich nicht zu empfehlen ist!*****
Quelle leider nicht bekannt
Ja, natürlich ist es ein Kaufvertrag!
Ich habe Deinen Text auch in einen österreichischem Forum gelesen … 😉
Die sogenannte Schutzgebühr entstand eigentlich einmal aus der Tatsache, dass viele Katzen oder Hunde verschenkt und dann dubiosen Labors und Felldeckenherstellern verkauft worden sind. Als das publik wurde, entschloss man sich, die Schutzgebühr höher einzusetzen als den Erlös von z.B. den Labors.
Ich habe aber noch nie gehört oder gelesen, dass Schutzverträge unter Privatleuten gemacht werden … das ist eigentlich nur Usus der Tierheime usw.
Der Text stammt von hier:
<!– w –><a class=“postlink“ href=“http://www.vogelforen.de/showthread.php?t=23605″>www.vogelforen.de/showthread.php?t=23605</a><!– w –>
das kommt schon sehr oft vor.
dies machen schon privatleute und orgas – obwohl er dabei an gültigkeit verliert sobald nur ein euro fliesst.
lg