Tierbestattung im Garten

Hallo!

Ich habe vor einigen Tagen gelesen, daß die „Beseitigung“ von Tierkörpern im eigenen Garten mittlerweile komplett (gesetzlich) verboten ist und man bei Nichtbeachten dieses Sachverhaltes mit Strafen bis zu 20 000 Euro rechnen muss, da Tierkörper eine „Gefährdung für Mensch und Tier“ darstellen.

Weiss jemand etwas genaueres darüber bzw gilt dies nur für grössere Tiere oder auch für Kleintiere?

Welche Alternativen stellen sich dann einem Tierhalter? Die Tiere auf Tierfriedhöfe bringen, sie verbrennen lassen o.ä.?

Wir haben unsere Kleintiere bisher immer im Garten beerdigt, unsere Grosstiere werden verbrannt und dann mit Urne beigesetzt.

10 Antworten auf „Tierbestattung im Garten“

  1. Ich hatt bis Mai einen Westi den ich leider einschläfern lassen mußte 😥

    der Tiera. hat mir mehrere Möglichkeiten gewährt .

    Tierfriedhof im Sarg oder Urne beisetzen

    das Tier wie es ist im EIGENEN Garten begraben oder in einer Urne

    oder im Krematorium verbrennen lassen und die Asche anonym auf eine Streuwiese. und noch eine.Ich habe die letzte Variante gawählt .Bei mir steht die Urne zu Hause.Sehr schöne Keramik (versiegelt versteht sich)

  2. Meine Oma hat ihren Tiger (Kater) in ihrem Garten (Der liegt mit vielen anderen Gärten außerhalb der Stadt) begraben. Als unsere Nicky (Katze) dann letztes Jahr auch gestorben ist, haben wir sie auch dort beerdigt. Wir ahben das aus dem Anlass gemacht, weil der Tiger von meiner Oma sich immer um sie gekümmert hat. Und da hätte uns auch kein Gesetz gehindert. Denke aber das wir bei größeren Tieren auch Verbrennung gemacht hätten, mit Urne, aber Katzen sind ja in meinen Augen keine richtigen Großtiere. Ich finde das größere Hunde das schon eher sind…

    Trotzdem… würde ich es jetzt immer noch tun…

    Mffg Sveni

  3. Hallo,

    Kleintiere dürfen nach Auskunft meines TAs im Garten beerdigt werden. Bislang habe ich meine verstorbenen Vögel immer im eigenen Garten begraben.

    Über die Gräber meiner Wellis habe ich aber Steine gelegt, damit die verstorbenen Tiere nicht von Wildvögeln gefressen werden.

    Das gilt aber meines Wissens nicht für größere Tiere wie Hunde oder Katzen.

    Für Letztere bieten sich Tierfriedhöfe an, sofern man die verstorbenen Tiere nicht einäschern lassen möchte.

    Ich sehe aber keinen großen Sinn im Verbot von der Bestattung auch von größeren Tieren im eigenen Garten, sofern das Tier nicht an einer ansteckenden Infektionskrankheit gestorben ist, welche das Grundwasser verseuchen kann.

    Vielleicht finden sich ja hier zu diesem Thema noch Leute, die die juristische Lage noch besser kennen.

    Viele Grüße

    Brigitte

  4. Es ist auf jeden Fall im Wasserschutzgebiet verboten und das variiert je nach Gemeinde/Stadt.

    Wo kein Kläger ist wird nicht gerichtet.

    Schnuppe sollte es jemand allerdings nicht sein, es könnte eine Anzeige geben falls ein böswilliger Nachbar etwas spannt.

  5. Und meinst du die Polizei kommt dann vorbei und gräbt bei mit im Garten rum? Glaube nicht, dass die so scharf drauf sind ein halb vergammeltes Tier zu finden.

  6. Flummi, es geht doch nicht um das Verbot um des Verbotes willen.

    Aber wenn du z. B. ein Tier im Garten vergräbst, welches eine Krankheit hatte, die sich auf den Menschen überträgt, dann KANNST DU SELBER doch in kurzer Zeit der- oder diejenige sein, der/die durch das Grundwasser verseucht und krank wird.

    Die Gesetze haben schon ihren Sinn!

    Viele Grüße

    Brigitte

  7. Hallo,

    also Tiere im Garten begraben ist unterschiedlich geregelt.

    Hier bei uns dürfen wir ausser in den Wasserschutzgebieten Tiere im Garten begraben, allerdings nur kleine Tiere ein Pferd wäre nicht erlaubt. Kleiner Hund oder Katze schon.

    MfG Inge

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