Schwerbehinderung und Versorgungsamt

Hallo,

eine meiner Verwandten hatte seit 25 Jahren einen Schwerbehindertenausweis à 60 % aufgrund 5 verschiedener chronischer Erkrankungen.

Nun habe ich in ihrem Auftrag einen Antrag auf Verlängerung ihres Schwerbehindertenausweises gestellt.

Ergebnis: Das Versorgungsamt erkennt keine einzige der Behinderungen mehr an, obwohl sich die besagte Person nicht mehr selber duschen und waschen kann ohne fremde Hilfe und geistig etwas verwirrt ist.

Was kann man dagegen tun? Ich möchte mit der Vollmacht dieser Person einen Widerspruch gegen diesen Bescheid schreiben.

Es kann ja wohl nicht sein, dass Schwerbehinderungen, die 25 Jahre lang immer wieder vom Versorgungsamt anerkannt wurden, auf einmal nicht mehr bestehen!!! (Im Gegenteil: Manche Behinderungen haben sich ja noch verschlimmert; und andere sind hinzugekommen.)

Vorm Sozialgericht konnte man früher kostenfrei klagen; dem ist heute nicht mehr so. Was muss man da tun? Prozesskostenbeihilfe beim Sozialamt für eine finanziell minderbemittelte Person beantragen?

Ja, wer ist ist heute dann noch behindert – wenn nicht eine Person, die auch mit Rollator gerade noch 100 bis 200 m laufen kann, sich nicht mehr selber duschen oder waschen kann und ansonsten nicht mehr weiß, was sie selber tut?! 😉 und ständige wiederkehrende Blutdruckwerte mit einer Systole von 220 hat (Lebensgefahr!)? 😕

Ich hoffe und bitte Euch, mir Erfahrungen zu schildern ohne Namensnennung, sofern Ihr solche habt.

Viele nachdenkliche Grüße

Brigitte

5 Antworten auf „Schwerbehinderung und Versorgungsamt“

  1. Hallo Brigitte!

    Wer stellt denn die Schwerbehinderung fest? Das macht doch ein Arzt, oder?

    Der Hausarzt oder einer vom medizinischen Dienst?

    Dann würde ich mich als erstes an den wenden, die zuständigen Atteste bzw Bescheinigungen besorgen und diese dann ans Versorgungsamt schicken.

    Vorab würde ich sowieso erstmal Widerspruch einlegen.

    Das kann doch nicht sein, daß jemand, der sich selbst aufgrund verschiedener Krankheiten nicht mehr versorgen kann und gesundheitlich so angeschlagen ist, daß er nicht arbeiten kann, keinen Ausweis mehr bekommt?

  2. Ich bin 50% schwer behindert aber das muß alle 5 Jahre neu festgestellt werden, dann muß man zum Amtsarzt und einen Antrag stellen.

    Bei mir war es so dass die Krebserkrankung zählte, aber schon längere Dinge wie TotalOP nicht mehr zählt, das geht nur einmal.

    Daher kann man nicht so genau sagen dass man einmal eingestuft auch das nächste Mal wieder den gleichen Status bekommt.

    Das erfordert dann eben wieder eine neue Untersuchung.

  3. Hallo,

    den Antrag auf Schwerbehinderung stellt man beim Versorgungsamt.

    In diesem Antrag gibt man alle die betreffende Person behandelnden Ärzte an. Das Versorgungsamt holt sich dann selber Gutachten von diesen Ärzten.

    Auf die Gutachten der Ärzte hat man ja kaum einen Einfluss.

    Widerspruch werde ich mit Vollmacht dieser Verwandten dagegen auf jeden Fall einlegen.

    Aber wie ist das mit Klagen vorm Sozialgericht, falls der Widerspruch abgelehnt würde?

    Früher waren Klagen vorm Sozialgericht für jeden Bürger kostenlos; dies hat sich inzwischen geändert.

    Woher bekommt z. B. eine behinderte mittellose Rentnerin mit einer kleinen Rente die finanziellen Mittel, um vor dem Sozialgericht zu klagen? (Antrag beim Sozialamt auf Prozesskostenbeihilfe? 😕 )

    Die Klage würde ich im Auftrag dieser Rentnerin mit deren Vollmacht vorm Sozialgericht versuchen durchzuziehen.

    Das ist ja m. E. ziemlich grotesk!

    Da sparen unsere Politiker an wirklich armen kranken Menschen, ohne zu wissen, was sie da eigentlich tun.

    Und die Beamten auf den Behörden wissen genauso wenig, was sie da tun.

    Dagegen muss man sich doch irgendwie wehren können. Kampflos gibt man nicht auf – sagt mir so mein sozialer Instinkt, auch wenn es hier nicht mich selber betrifft. Und ich hasse Ungerechtigkeiten!

    So ein Unrecht schreit geradezu zum Himmel, wie man so sagt.

    Ich werde alles tun, um etwas dagegen zu tun.

    (Karlchen, neue Untersuchungen wurden doch von den behandelnden Ärzten ständig gemacht mit den Befunden, dass sämtliche chronische Krankheiten weiterbestehen. Zudem wird diese Rentnerin von einem Pflegedienst betreut, weil sie sich selber nicht mehr alleine fortbewegen und erst recht nicht duschen kann.)

    Ja, wer ist denn dann noch behindert? – Das kann ja wohl nicht wahr sein.

    Ich werde versuchen, darauf hinzuwirken, dass besagte Person noch mal unabhängigen Medizinern vorgestellt wird. (Diese sind natürlich auch wieder Mitglieder der kassenärztlichen Vereinigungen und entscheiden ggfs. allein in deren Sinne. – Dann bleibt nur der Gang vors Sozialgericht.)

    Viele Grüße

    Brigitte

  4. Ich weiß nicht Brigitte warum man nach Krebs zum Beispiel nur für 5 Jahre behindert ist.

    Wahrscheinlich ist man entweder in der Frist gestorben oder was???

    Oder ob einem enfernte Körperteile wieder nachwachsen???

    ja das ist ein Unrecht hoch drei.

    Jemand der sich nicht selber pflegen kann dürfte für mein Dafürhalten doch zu 100% behindert sein???

  5. Hallo Doris & alle,

    solche und ähnliche Behördenbescheide bekommt man in der letzten Zeit oft, weil offenbar spekuliert wird, dass die Betroffenen den Gang vors Sozialgericht scheuen.

    Früher konnte jeder ohne Anwalt nur mit formlosem Schreiben persönlich direkt beim Sozialgericht klagen. Das geht jetzt auch nicht mehr.

    Dies bedeutet, dass sich die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft gegen Unrecht kaum noch wehren können.

    Viele Grüße

    Brigitte

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