Hallo Leute,
ich habe eine wirklich sehr dringende Frage an Euch.
Nachdem meine Hündin vor ca. 3 Wochen gestorben ist,
und ich es wirklich nicht ohnen einen Hund aushalte, möchte ich mir wirklich sehr gerne im Herbst wieder einen Welpen anschaffen. Es soll auch wieder eine Hündin sein.
Nun meine Frage:
Kann ein Züchter einem vorschreiben, dass die Hündin gedeckt werden muss um weiter zu züchten?
Ist dies rechtlich irgendwo festgehalten, oder kann dies jeder Züchter für sich selbst als Recht festlegen?
Würde dies wirklich gerne wissen, da ich mit meinem neuen Hund nicht züchten möchte, oder den Hund für die Zeit der Welpenaufzucht nicht beim Züchter abgeben will.
Schließlich ist es doch dann eigentlich mein Hund,mit dem ich machen kann was ich will, ohne mir von Fremden reinreden zulassen.
Also, über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Sandra


Hi!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Züchter das machen kann.
Heutzutage ist es ja schon fast üblich, dass man auch Hündinnen nach der ersten Hitze kastrieren lässt.
Ich persönlich habe noch nie gehört,dass der Züchter einem so etwas vorschreiben kann/darf/würde.
In unserem Kaufvertrag ist lediglich festgehalten,dass,sollten wir Maya wider Erwarten wieder abgeben/verkaufen wollten,der Züchter ein Vorkaufsrecht hat.
Das hat er so festgelegt,weil er verhindern möchte,dass seine Hunde einfach so weitergegeben werden.Er möchte eben wissen,wo seineTiere leben.Was ich auch gut finde.
Einen Zuchtzwang?
Ich denke,das wäre gar nicht rechtens.
Hi,
ich kenne einige Leute, die den Hund bekommen haben vom Züchter, nicht gekauft, sondern sich darauf eingelassen haben, dass die Hündin belegt wird, und erst dann in den Besitz der Leute übergeht.
Wenn man so etwas machen will, bitte nicht ohne Vertrag, egal, wie nett die Züchter sind. Das ist sonst sehr riskant.
Wenn man den Hund gekauft hat, ist er vom Eigentum des Züchters in das Eigentum des neuen Halters übergegangen. Danach hat der Züchter keinerlei Rechte mehr an dem Hund.
Eine Möglichkeit wäre aber, dass der Züchter die Deckung / Ausstellung usw. vom Verkauf abhängig macht, das sollte man besser klären in einem Gespräch, BEVOR man sich überhaupt die Welpen anschaut, denn es tut viel zu weh, wenn man hinterher ohne den Hund, der einem gefällt, wieder nach Hause muss. Ein seriöser Züchter wird da mit sich reden lassen und in dem vorhergehenden Gespräch alles klären. Es gibt außerdem ja dann auch einen Kaufvertrag, in dem sollte genau alle Vereinbarungen stehen.
Also Augen auf, beim Hundekauf. Außerdem ist so weit ich weiß auch bei Tierverkäufen eine 2-jährige Gewährleistungspflicht für den Verkäufer, kann auch wichtig werden, falls es echte Probleme z.B. bei der Gesundheit oder es stellt sich raus, statt Dackel hab ich einen Mischling gibt.
Ich wünsche Dir alles Gute und ich hoffe einige Fragen für Dich beantwortet zu haben.
Bis dann
Anna
Ein seriöser Züchter wird keine Hündin abgeben mit der Bedingung, dass sie gedeckt werden muß etc. Eine solche HÜndin wird der Züchter für sich behalten.
Man kann zwar in VErträgen sehr viel regeln, aber sowas?
Die meisten seriösen Züchter behalten sich vor, dass der Hund, im Falle dass er abgegeben werden muß/soll, an den Züchter zurück geht, alles andere würde wohl doch etwas weit gehen.
Wenn so etwas vorkäme, dann würde man die Hündin sehr günstig oder umsonst bekommen.
Dann wird es vertraglich festgehalten und dann muß man natürlich die Hündin zur Verfügung stellen.
Wenn du einen welpen zum vollen preis kaufst, dann gibts das nicht ohne Vertrag.
und wer den vollen Preis bezahlt und zustimmt die Hündin zur Zucht herzugeben, der gehört eh geschlagen… 😀
Lasse Dir den Kaufvertrag zur Prüfung vorlegen und schau was drin steht.