Dürfen die das?

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Gefragt 29, Jul 2012 in Allgemeines Nagerforum von Kassandra (120 Punkte)
Hallo,

ich bin ganz geschockt und verzweifelt.

heute kam ein Brief vom Gesundheitsamt. Unsere Mieter sind richtige Ferkel. Also die Wohnung sieht aus wie eine Müllkippe. Das ist mir irgendwo egal. Aber jetzt sind da Mäuse eingezogen. und irgendjemand hat sich beim Gesundheitsamt beschwert. Die haben uns mitgeteilt, dass wir die Mäuse beseitigen sollen. Von einer Fachfirma.
Also hab ich da einige angemailt und gefragt, ob die Mäuse auch einfach vertrieben werden können. Die einzige Antwort die ich bekommen habe war, dass die Mäuse vergiftet werden.
Das will ich nicht. Die Mäuse können doch nichts dazu, dass sie eventuell Krankheiten übertragen. Und sie sind hochentwickelte Lebewesen. man muss doch alle lebewesen respektieren und die hochentwickelten ganz besonders. Also haben wir nichts unternommen außer den Mietern gesagt, dass sie sich eine besser 2 Katzen zulegen sollen.

Heute kam ein Brief vom Gesundheitsamt. Ich muss die Mäuse innerhalb der nächsten 2 Wochen vergiften lassen. sonst muss ich 500 EUR Strafe zahlen.
Das kann doch nicht sein. ich kann doch nicht gezwungen werden einen mehrfachen Mäusemord in Auftrag zu geben. Hat jemand da einen heißen Tipp für mich, was ich da tun könnte.
Ich kann das einfach nicht. Wenn ich das machen muss, kann ich nicht mehr in den Spiegel sehen und schon gar nicht mehr ruhig schlafen.

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Beantwortet 29, Jul 2012 von JeNnY86 (35,030 Punkte)
Also das würde ich auch nicht wollen.... aber ich glaube, als Vermieter bist du dazu verpflichtet, die Mäuse zu entfernen. Kannst du die Mieter dann nicht gleich rausschmeißen? Denn wenn die sich nicht bessern, kann es mit den Mäusen ja immer wieder passieren und du stehst immer wieder vor dem Problem.

Könnte man es nicht auch einfach mal mit Lebendfallen versuchen? Oder sind es dafür schon zu viele?

Ich weiß nur nicht, wie die rechtliche Lage ist...
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Beantwortet 29, Jul 2012 von (heimliche) Mitleser (29,780 Punkte)
Also mir würde auch nur Lebendfallen einfallen, aber ob das wirklich im Sinne von der Behörde ist?

Ich wage zu bezweifeln, dass du da irgendwas machen kannst, denn Mäuse (so süß sie auch sind) gehören leider halt zu den Schädlingen :( .
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