Hallo Papageienliebhaber!
Leider muß ich Dir widersprechen, meine Informationen sind definitiv nicht falsch.
Die zitierten Käfiggrößen habe ich aus dem "Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien". Diese Mindestmaßen sind vorgeschrieben, zwar nicht per Gesetz, aber es ist eine Richtlinie.
Jetzt wußte ich aus dem Kopf nicht die genaue Größe eines Graupapas, habe das mittlerweile nachgeschaut. Mit einer Körperlänge von ca. 33 cm fallen sie unter die erste Volierengöße, die eine Breite (oder Länge im Gutachten) von 2 m, eine Tiefe (oder Breite im Gutachten) von 1 m und eine Höhe von 1,5 m vorschreibt.
Das deckt sich ja auch mit Deiner Aussage, daß ab Graupapa-Größe eine Käfigbreite von 2 m vorgeschrieben ist.
Jetzt zitiere ich mal aus dem Unterpunkt "Allgemeine Haltungsansprüche":
"Papageien dürfen nicht angekettet oder auf einem Bügel gehalten werden. Flugunfähige Papageien sind auf einer Fläche zu halten, die den Maßen des Käfigs oder der Voliere entspricht und vielfältige Klettermöglichkeiten enthält. Sie müssen jederzeit ihren Schutzraum aufsuchen können.
Die angegebenen Maße für Käfige oder Volieren gelten für die paarweise Unterbringung und dürfen auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Die Grundflächen sind je weiteres gehaltenes Paar um 50% zu erweitern. Käfige sind in mindestens 80 cm Höhe aufzustellen."
Also, wenn Du selber mal schauen möchtest, beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft unter
http://www.verbraucherministerium.de unter dem Punkt "Tierschutz" wirst Du fündig.
Das mit der Theorie bezog sich darauf, daß die meisten Halter diese Käfiggrößen normalerweise eher nicht bieten - siehe mein Beispiel mit dem Graupapa in dem Rundkäfig.[/url]