Probleme mit verkauftem Pferd

0 Punkte
320 Aufrufe
Gefragt 16, Okt 2003 in Pferde von Nicki88 (4,080 Punkte)
hallo!

das 2jährige rückgaberecht gilt tatsächlich NUR für händler!wenn deine reiterhofcheffin keine händlerin in dem sinne ist, kann sie nicht auf das rückgaberecht bestehen!
wenn doch würde ich versuchen das irgendwie so zu regeln: zurückgeben wäre es rechtlich, aber indem du bezahlst kann es nicht geregelt werden!du kannst schließlich nichts dafür!!
theoretisch hätte der TA der die ankaufsuntersuchung gemacht hat sowas merken müssen oder???

also ich weiß nicht! :(

erzählst du uns wies nun weitergeht?

Deine Antwort

Dein angezeigter Name (optional):
Datenschutz: Deine Email-Adresse benutzen wir ausschließlich, um dir Benachrichtigungen zu schicken. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.
Anti-Spam-Captcha:
Bitte logge dich ein oder melde dich neu an, um das Anti-Spam-Captcha zu vermeiden.
Willkommen bei Haustier-Center.de - Das Frage & Antwort Portal rund um Tiere. Hier kannst du kostenlos deine Frage stellen und bekommst antworten durch unsere Community.

Ähnliche Fragen

0 Punkte
5 Antworten 1,265 Aufrufe
Gefragt 24, Jan 2005 in Pferde von nordperle (13,120 Punkte)
0 Punkte
6 Antworten 1,282 Aufrufe
Gefragt 2, Dez 2005 in Pferde von Anonym
0 Punkte
16 Antworten 747 Aufrufe
Gefragt 8, Apr 2013 in Pferde von balou+bagira (14,760 Punkte)
0 Punkte
14 Antworten 1,038 Aufrufe
Gefragt 7, Aug 2012 in Pferde von tess (940 Punkte)
0 Punkte
6 Antworten 4,391 Aufrufe
Gefragt 7, Mai 2012 in Pferde von Nele (2,040 Punkte)
...