Hallo,
alles Wichtige wurde ja schon gesagt.
Es kann natürlich vorkommen, dass man einen beringten Vogel kauft, und der Vogel sich aber an dem Ring verletzt, so dass ein Tierarzt den Ring abnehmen muss.
In einem solchen Fall sollte man den Ring lose aufbewahren.
Und auch wenn man diesen Ring dann verliert, dann kann einem auch keiner einen Vorwurf machen, dass man selber gezüchtet hätte. (Wie Meike schon sagte, lässt sich das ja per DNA-Analyse nachweisen.)
Oder jemandem fliegt ein Vogel zu, der keinen Ring hat. Auch hier würde man im Streitfall nachweisen können, dass der Vogel aus keiner eigenen Zucht stammt.
Aber wie Meike schon sagte: Die Beweislast liegt beim Kläger! (Und der zahlt im Zweifelsfall auch für die DNA-Analysen, um jemandem zu beweisen, dass er illegal gezüchtet hat.)
Viele Grüße
Brigitte :) :)