Wohngenossenschaft verbietet Hundehaltung - Kann man das auc

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Gefragt 20, Aug 2013 in Allgemeines Tierforum von KanickelMuffin (320 Punkte)
Hallo Commy!
Ich bin mir zwar nicht sicher, ob dieser 'Thread' hier hingehört, aber notfalls kann mich ja wer darauf ansprechen und ich werde dieses Thema in ein anderes Forum schreiben. Bin ja neu und erst 13. :)
Also jetzt mal zum Eigentlichen:
Ich wohne mit meiner Familie in einer Wohngenossenschaft in München. Ich wünsche mir über alles einen Hund, weiß natürlich auch, das ein Hund viel Arbeit macht. Wir hatten früher mal einen Hund, mit dem ich auch regelmäßig Gassi gegangen bin und gefüttert habe. Ich weiß auch, das ein Hund ganz schön viel kostet. Meine Eltern würden mir einen Hund ja auch erlauben, aber die Genossenschaft .... arg.... Die verbietet Hunde. Doch im März wurde doch ein neues Urteil gesprochen, das Vermieter und Genossenschaften Hunde und Katzen generell nicht verbieten dürfen. Doch meine Mutter meinte, dass dies nicht nütze, weil sie vor dem Einzug in die Wohnung EXTRA 2 Zettel unterschrieben habe, dass wir uns keinen Hund anschaffen werden, doch das war vor 5 Jahren!! Woher soll sie wissen, dass ich mir in 5 Jahren, so wie jetzt, keinen Hund anschaffen will? Ist dieses Urteil in diesem Fall denn noch gültig (wegen des 2 unterschriebenen Zetteln)?? Oder kann man da noch was machen? Wenn ich was vergessen habe zu erwähnen, das bedeutend für diesen Fall wäre, schreibt es einfach unten hin. Das hier ist mir SEHR wichtig :) Der Verlust meines 1. Hundes hat mich schon sehr getroffen. Wir mussten ihn damals weggeben, da wir keine Zeit mehr für ihn hatten. Vor 3 Monaten kam er dann wieder zu uns zurück, da seine neuen Besitzer auch keine Zeit mehr hatten. Wir durften ihn dann 2 Wochen lang behalten, nicht länger. In dieser Zeit mussten wir schleunigst einen neuen Besitzer suchen. Wie gesagt war meine Mutter dagegen, dass wir die Genossenschaft mal um Erlaubnis fragen, weil sie ja diese Zettel unterschrieben hat. Deshalb mussten wir ihn weggeben. Nun ist es zu spät, ihn zurückzuholen. Ich hatte eine sehr emotionale Bindung zu ihm... ;( Egal, darum geht's jetzt gar nicht. Uf jeden Fall würde ich mich über eine Antwort sehr freuen! Vielen Dank schon ml!

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Beantwortet 20, Aug 2013 von Elvira B. (18,320 Punkte)
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Beantwortet 21, Aug 2013 von Moki (11,200 Punkte)
Ihr könntet ja nochmal direkt bei eurer Wohnungsgenossenschaft nachfragen.
Und wie würden denn eure Mitbewohner im Rest des Haus dazu stehen?
Du hast geschrieben, dass ihr schonmal einen Hund hattet, ihr ihn aber aus Zeitgründen weggeben musstet.
Hat sich das denn geändert? Würde ausreichend Zeit für einen Hund gegeben sein?
Würden deine Eltern denn auch wirklich wieder einen Hund haben wollen
oder nur deinem Wunsch nachgehen?
Einige wichtige Fragen, die erst geklärt werden sollten.
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Beantwortet 21, Aug 2013 von Elvira B. (18,320 Punkte)
Dieses Problem gibts hier in WBG auch, die mieter wechseln und von daher braucht blos einer einziehen, der das nich will ;)

Es liest sich so, als ob der ehemalige Hund nicht in dieser Wohnung gewohnt hat.
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Beantwortet 21, Aug 2013 von KanickelMuffin (320 Punkte)
Antwort an Moki:
Ja, ich hätte Zeit, ich hätte SEHR VIEL Zeit. Mein Bruder ist auch eigentlich immer zu Hause, außer eben an Schultagen. Meine Mutter kommt Mittags, so ca. 13-14 Uhr von der Arbeit und könnte mit ihm rausgehen. Meine Schwester kann auch etwas später in die Arbeit gehen, so ca 9-10 Uhr. So wäre der Hund insgesamt nur 4-5h alleine zu Hause. Ab und zu können auch Nachbarn auf den Hund aufpassen, wenn wir lieb darum fragen würden. Sie hatten auf jeden Fall kein Problem mit meinem Hund, als er da war. Ich könnte auch den Rest des Hauses fragen, ob sie ein Problem hätten, wenn ein Hund einziehen würde, kein Problem. Also meine Mutter wäre einverstanden mit dem Hund, genauso wie meine Schwester (ist ja schon älter). Sie würden mit dem Hund auch Gassi gehen etc. (Hundesteuer, Zubehör,...). Als unser früherer Hund da war, haben sich auch alle gewünscht, dass er bleiben kann. So kam es aber nicht... Warum? Ja, weil unsere frühere Nachbarin (ist Anwältin), die wir daraufhin besucht hatten, uns geraten hat, es einfach aufzugeben, weil wir sowieso keine Chance hätten, da wir ja diese 2 Extra-Zettel unterschrieben haben! Ich weiß aber leider nicht, ob sie noch immer als Anwältin arbeitet oder nicht. Könnte ja sein, dass sie nichts vom neuen Urteil gehört hat...? :S

Antwort an Elvira B.:
Nein, der ehemalige Hund hat nicht in dieser Wohnung gelebt, habe ich das vergessen zu erwähnen?? Sry... :D Ja, 4 Jahre später, nachdem wir ihn weggegeben hatten, zogen wir ihn diese Wohngenossenschaft um.
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Beantwortet 21, Aug 2013 von Elvira B. (18,320 Punkte)
Ich hatte das schon richtig verstanden ;)
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Beantwortet 22, Aug 2013 von balou+bagira (14,760 Punkte)
Du könntest bei allen Mitmietern Unterschriften sammeln und dann noch mal bei deinem Vermieter nachfragen. Aber wie willst du das machen, wenn deine Mutter die Gesellschaft nicht fragen will? Holt ihr euch heimlich den Hund, fliegt es irgendwann auf und die arme Seele muss wieder weg.

Sich einen Hund anzuschaffen sollte man sich sehr gut überlegen, denn man hat die nächsten 10-15 Jahre eine Verantwortung zu tragen. Da sollte man sich nicht auf die Unterstützung anderer Leute verlassen. Was, wenn deine Schwester auszieht? Oder wenn deine Nachbarn wegziehen. Wären dann Geld und Bereitschaft da, einen Hundesitter zu zahlen? Wer geht mit dem Hund zu Hundeschule? Schaffst du das neben der Schule?

Ich will dir das nicht schlecht reden, aber gerade in deinem Alter würde ich mir das noch mal überlegen. Es wird sich noch so viel in deinem Leben ändern! Studium? Ausbildung? Auslandsjahr? Besser wäre es, wenn deine Mutter zb sich den Hund holen würde und du sie unterstützen könntest. Die Erziehung eines Hundes sollte eh bei einem Erwachsenen liegen (rein rechtlich darfst du nicht mal alleine mit dem Hund spazieren gehen).
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Beantwortet 22, Aug 2013 von KanickelMuffin (320 Punkte)
balou+bagira: Meine Mutter würde es mir ja erlauben, wenn da nicht die Genossenschaft wäre. Sie würde sich ebenfalls größtenteils um das Finanzielle und auch so um den Hund kümmern. Notfalls muss ich dafür auf mein Taschengeld verzichten :D Ich habe mir das alles schon gut überlegt. Hundeschule suche ich erst, wenn das mit dem Hund sicher ist. Ich schaffe das schon neben der Schule. Ich habe SEHR VIEL Freizeit, beinahe ZU VIEL. Bin auch eigentlich sehr gut in der Schule. Aber meine Mutter / Schwester ist nicht so gut auf das Thema Hund anzusprechen, da - wie oben schon erwähnt - unsere ehemalige Nachbarin, die als Anwältin arbeitet oder gearbeitet hat (??), uns geraten hat, es lieber zu lassen, da wir sowieso keine Chance hätten. Ja, und deshalb wollen sie (Mutter+Schwester) es nicht mal VERSUCHEN, die Genossenschaft umzustimmen... Was ist wenn meine Schwester auszieht?? Sie wird nicht weit weg sein. Sie hat vor, ebenfalls in diese Genossenschaft zu ziehen, wenn mal eine Wohnung frei ist. Kann sein, dass sie dann im selben Haus wohnt. Oder einfach 2 Straßen weiter :D Zu den Nachbarn: Ich denke nicht, dass sie jetzt noch ausziehen werden (leben jetzt schon 15 Jahre dort). Auf jeden Fall danke für die Antwort!! :thumbsup:
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Beantwortet 27, Aug 2013 von (heimliche) Mitleser (29,780 Punkte)
Also ich weiß nur, dass der Bundesgerichtshof das "generelle Verbot zum Halten von Hunden und Katzen in der Mietwohnung" aufgehoben hat und jeweils eine individuelle Prüfung gemacht werden müsse.

Dazu müsste allerdings deine Mutter bei der Gesellschaft nachfragen und Gründe darlegen, warum ein Hund bei euch aufgenommen werden soll.
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